Stories_Ketzerbriefe

In Uncle Sam's Sexualhölle

Die moderne Inquisition läuft reibungslos - ob in den USA oder in Europa. Im folgenden Gastbeitrag aus den KETZERBRIEFEN geht es um Neuigkeiten im Fall Kaitlyn Hunt, oder: So werden unschuldige Menschen zertreten, ganz wie bei den Hexenprozessen vor zwei und mehr Jahrhunderten.
   25.06.2015

Wir vom EVOLVER haben mit Politik bekanntlich nichts am Hut. Weil Alternativmeinungen und -ansichten zum Weltgeschehen jedoch immer spannend sind, freuen wir uns, die Kollegen vom Bund gegen Anpassung und ihre KETZERBRIEFE wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

=============================================================

 

In der Ausgabe 182 der KETZERBRIEFE berichteten wir kurz über das schändliche Verfahren gegen die mittlerweile 19jährige Kaitlyn Hunt, die wegen einer einvernehmlichen zärtlich-sexuellen Beziehung zu einer damals 14jährigen Schulkameradin (sie selber war zu Beginn der Freundschaft 17 Jahre alt) in den USA im Gefängnis sitzt und unter den Anklagepunkten "Unzüchtiges Verhalten" sowie "Sexueller Übergriff auf ein Kind zwischen 12 und 16 Jahren", wie einer der formaljuristi­schen Ausdrücke für "Kinderschänderei" lautet, vor Gericht steht und mit 15 Jahren Haft sowie dem lebenslangen Pranger der sex offender regi­stration mit all seinen horrenden Auflagen nach dem Muster der spani­schen Inquisition für verurteilte, doch nicht verbrannte Ketzer bedroht wird 1 bzw. wurde, denn Anfang Oktober ließ sie sich nach längerer grau­samer Zermürbung auf einen sogenannten plea deal ein, einen Pseudo­-Vergleich, bei dem das Opfer ein unwiderrufbares Schuldeingeständ­nis über einen Teil der Anklagepunkte ohne gerichtliche Verhandlung, d. h. ohne Verteidigungsmöglichkeit ablegen muß, was dem Gericht, das seine eigenen Lügen ja kennt, den Schuldbeweis seines Opfers erspart, und dafür ein geringeres Strafmaß als im Falle eines gerichtli­chen Schuldspruchs zu gewärtigen hat, das aber zur Lebenszerstärung durch permanente Entwürdigung immer noch ausreicht. Hat man sich einmal auf einen plea deal eingelassen, kann der Fall lebenslang nicht mehr vor Gericht verhandelt werden. Überflüssig zu erwähnen, daß bei der geringsten Verletzung der uferlosen Auflagen doch Gefängnis und lebenslanger Pranger drohen (dazu später ein eindrucksvolles Beispiel). Hunt hatte das erste "Angebot" zu einem solchen plea deal ausgeschla­gen und wollte trotz des im Falle einer Verurteilung entsetzlichen Straf­maßes ihren Fall vor Gericht verteidigen. Betrachtet man ihre Bilder aus der Zeit vor Beginn der Verfolgung und nach 7 Monaten, von denen sie etliche im Gefängnis verbringen mußte, weiß man, was es bedeutet, in die Fänge der Kettenhunde von Uncle Sam's Sexualhölle geraten zu sein.

Betrachten wir Hunts Leidensweg etwas genauer, denn ihr Schicksal ist ganz und gar kein Einzelfall, sondern eines unter Zehntausenden, und das nicht nur in den USA, sondern auch in Europa; in Deutschland exi­stieren bereits gesonderte Gefängnistrakte für sogenannte jugendliche Sexualstraftäter, die überhaupt nichts Nennenswertes angestellt haben, und es sind auch zahlreiche weitere Opfer dort hinter Gittern begraben, nur erfährt man in den Medien natürlich nichts davon, wie man auch von Kaitlyn Hunt nichts erfahren hätte, wenn ihre Eltern es nicht mit sehr viel Einsatz geschafft hätten, eine breite, spendenfreudige (Kaution und Anwalt verschlingen gewaltige Summen) Unterstützerfront, unter anderem via ihrer eingerichteten Facebook-Seite "Stop the hate - Free Kate!", zu mobilisieren.

Mit 17 Jahren freundete sich Kaitlyn Hunt, die in der Schule sehr gut und allseits beliebt war und sogar zum Schüler mit dem größten school spirit gewählt worden war, mit einer damals 14jährigen Schulkameradin an, die im selben Basketballteam spielte. Einige Monate später entstand daraus eine einvernehmliche zärtliche Beziehung; aber sobald diese ent­deckt wurde, wurde Kaitlyn Hunt von der Trainerin aus dem Sportteam geworfen, weil Beziehungen zwischen Spielern angeblich nicht gedul­det seien; diese Drecksau von Trainerin denunzierte die Beziehung auch bei den Eltern des jüngeren Mädchens. Mittlerweile war Hunt 18 Jahre alt, und die ebenso säuischen - denn mit dem Staat im Rücken kriecht die Sau aus dem Menschen - Eltern ihrer Freundin setzten alles daran, die Teenagerbeziehung gewaltsam zu zerstören, und zwar unmittelbar unter Einschaltung der Staatsgewalt. Sie stellten Anzeige gegen Hunt und vereinbarten mit der Polizei eine verdeckte Ermittlung, in deren Rahmen ein Telephonat zwischen Hunt und ihrer Freundin aufgenom­men wurde, in dem sie sich über ihre Freundschaft und das Küssen im Schulbadezimmer unterhielten.

Am nächsten Tag, im Februar 2013, wurde Hunt verhaftet, in Handschellen aus ihrem Elternhaus abgeführt und unter dem Anklagepunkt "Unzüchtiges Verhalten und sexueller Übergriff auf ein Kind zwischen 12 und 16 Jahren" in Untersuchungs­haft gesteckt, obwohl ihre Freundin aussagte, daß alles vollkommen in beiderseitigem Einverständnis gewesen sei und ihre Eltern komplett out of range seien. Trotzdem konnten Kaitlyns Eltern sie nur gegen eine Kau­tion von 5000 US-$ und gegen die Auflage, daß Kaitlyn keinen weite­ren Kontakt zu ihrer Freundin haben dürfe, frei bekommen. Zwar hat­ten zwei unabhängige Richter entschieden, daß Hunt auf ihrer Schule verbleiben dürfe, aber die Eltern von Hunts Freundin quengelten und drohten so lange bei der Schulleitung herum, bis diese das Mädchen von der Schule warf, und zwar wenige Wochen vor Abschluß ihres Abiturs. Wie bereits erwähnt, drohten Hunt bei Verurteilung eine Strafe von 15 Jahren Gefängnis und lebenslangem sex offender-Pranger mit all seinen existenzvernichtenden und demütigenden Auflagen - und das alles für einvernehmliche Teenagerküsse und Schmusereien! In Florida jedoch kann ein Jugendlicher unter 16 Jahren per Gesetz nicht mit irgendwel­chen beliebigen sexuellen Handlungen einverstanden sein, gleichgültig, ob er es ist oder nicht. Der Gesetzesdreck ist lächerlich, aber grau­sam.

Hunt sagte in dieser Zeit in einem Interview, daß sie um ihr Leben fürchte, und das leider nur allzusehr zu Recht. Im Mai 2013 wurde ihr der erste plea deal "angeboten", den sie klugerweise ablehnte. Dieser beinhaltete, daß sie sich hätte schuldig bekennen müssen zu dem Anklagepunkt "Kindesrnißbrauch in minder schweren Fällen" (also zu einem Verbrechen, keinem Vergehen, was einen gewaltigen Unterschied darstellt); ihr wäre dafür eine Gefängnisstrafe erspart geblieben, und sie wäre "nur" zwei Jahre unter Hausarrest gestellt worden, mit einem weiteren Jahr auf Bewährung. Wegen ihres "Verbrechens" wäre sie damit aber als sex offender registriert. 2 Hunts Anwältin teilte mit, daß Kaitlyn den Fall lieber vor Gericht verhandeln und damit versuchen wolle durchzusetzen, daß das Gesetz geändert würde. In der Zwischen­zeit hatten die Eltern bereits alle ihnen zur Verfügung stehenden Hebel in Bewegung gesetzt und eine breite Öffentlichkeit alarmiert, die gegen dieses schändliche Verfahren beim zuständigen Gericht protestiert hatte. Bis Juni hatten bereits 310.000 Menschen mittels einer Internet-Petition die Einstellung des Verfahrens gefordert, und die Facebook-Seite "Stop the hate - Free Kate!" hatte ca. 47.000 Unterstützer. (Sind die einfachen US­-Amerikaner, die im Gegensatz zu uns von der Arbeiterbewegung ver­wöhnten Europäern nur lückenlose Gleichschaltung und einen schlech­ten Witz von Wahlrecht zwischen zwei identischen Parteien plus einem Wahlkaisertum auf Zeit kennen, nicht die besseren Menschen gegenüber unseren feigen, knechtischen Mit-Europäern?!) Auch gingen zahlreiche internationale Protestschreiben beim Gericht sowie dem Gouverneur von Florida ein. 3

Diese breite Öffentlichkeit gefiel dem Gericht natürlich nicht, weswegen es im Juli 2013 zuerst versuchte, den Fall auf unbestimmte Zeit zu verschieben, ihn dann aber offenbar doch lieber rasch und har, har, "einvernehmlich" beendet hätte und deswegen Ende Juli oder Anfang August einen neuerlichen plea deal "anbieten" ließ. Bei diesem hätte Hunt sich zweier Anklagepunkte der "Körperverletzung" und eines Anklage­punktes des "Eingriffs in das Sorgerecht für ein Kind" schuldig bekennen müssen (womit ihr nach wie vor ein Verbrechen anhängen würde), wäre im "Gegenzug" dafür nicht hinter Gitter gekommen und (mutmaßlich, aber das ist unsicher) nicht als sex offender registriert worden, hätte jedoch unter anderen, nicht eruierbaren Bedingungen eine dreijährige Bewährungs­frist hinter sich bringen sowie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten müssen. Wiederum hätte sie keinen Kontakt zu ihrer Freundin haben dürfen und sogar einen Abstand von 500 Fuß (ca. 170 m) zu ihr halten müssen. Nach Ende der dreijährigen Bewährungsfrist hätte Hunt beantra­gen können, daß die Akten geschlossen würden und die Einträge wegen der "Delikte" der "Körperverletzung" sowie der "Sorgerechtsverletzung" aus dem Strafregister gelöscht würden, womit sie wieder als nicht vorbestraft gegolten hätte.

Aber noch bevor Hunt sich zu diesem Vorschlag äußerte, wurde er vom Gericht zurückgezogen und Hunt am 20. 8. 2013 erneut inhaftiert, weil sie die vorherigen Auflagen, unter denen sie aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, verletzt hatte. Kaitlyn hatte nämlich an ihrem letzten Schultag auf der alten Schule ihrer Freundin ein iPod zukommen lassen, damit sie wenigstens über SMS weiter in Kontakt bleiben könnten (zu diesem Zeitpunkt waren die Mädchen noch befreun­det). Die beiden tauschten zwischen Februar und August ca. 20.000 SMS aus. Weiterhin schickte Hunt ihrer Freundin törichterweise einige Nackt­photos von sich und angeblich auch ein Video, in dem sie masturbierte; ob das stimmt oder nicht, ist nicht überprüfbar, aber da ihre Anwältin es nicht anzweifelt, kann es bedauerlicherweise sein, daß sie die Grund­rechtsfeindlichkeit des US-amerikanischen Staates bzw. dessen Schnüf­felgeilheit unterschätzte und naiverweise nicht damit rechnete, daß ihre Leitung überwacht werden könnte (was doch bereits zu Beginn die maß­geblichen Vorwände lieferte). (Aber lassen wir all dies einmal beiseite: Welches "Vergehen" oder "Verbrechen" soll hier denn vorliegen, worin besteht der "Schaden" für die Freundin, und welches hehre Rechtsgut soll durch Kaitlyn Hunt verletzt worden sein? Den Zorn eines imaginierten Jahwe über das lustvolle Rubbeln an der Körpermitte wird man ja wohl kaum als schützenswertes Rechtsgut ansprechen können, außerdem müßte Er dann selber klagen; der "Schaden" ist imaginär, das "Vergehen" oder "Verbrechen" ebenso - so jedenfalls sahen es die französischen Revo­lutionäre am Ausgang des 18. [!] Jahrhunderts, und wir mit ihnen.)

Ob Hunt nun in eine Falle gelockt wurde 4 oder die mit ziemlicher Sicherheit gesammelten Daten 5 tatsächlich einige Monate nicht ausge­wertet wurden, ist nicht überprüfbar; merkwürdig ist jedoch, daß das Gericht bis Ende August nicht reagierte, obwohl das jüngere Mädchen bereits im Mai ihren Eltern gebeichtet hatte, daß es Kontakt zu Kait­lyn habe. Ob diese zum wiederholten Male eine verdeckte Ermittlung mit der Polizei anleierten oder auf eigene Rechnung einen Detektiv zur Überwachung ihrer Tochter anheuerten, ist ebenfalls nicht zu eruieren. Daß sie diesen Kontakt jedoch bei ihrer sonst blitzschnellen Einschal­tung des Staates gerade dieses Mal nicht dem Gericht mitgeteilt haben sollten, ist unwahrscheinlich. Da aber erst einmal nichts passierte, wog sich Kaitlyn offenbar in Sicherheit und traf sich auch einmal mit ihrer Freundin, wobei es wohl auch zu körperlichem Kontakt kam (was immer das heißen soll, die Spanne der Möglichkeiten ist sehr breit; und noch einmal: Was ist dabei; worin besteht der Schaden?). Das gestand auf jeden Fall die Freundin hinterher besagtem Polizisten oder Detektiv.

Und damit hatte das Gericht endlich genügend Vorwände, um Hunt bei einer Anhörung am 20. 8. 2013 erneut hinter Gitter zu bringen. Ein Antrag ihrer Anwältin auf Haftverschonung bis zum Beginn des Ver­fahrens, das nach wie vor nicht terminiert war, wurde abgelehnt, der zweite plea deal von den Gerichtsbehörden zurückgezogen und ein weiterer Anklagepunkt gegen Hunt wegen des "Verbrechens" der "Übermitt­lung verderblicher Inhalte (Texte, Bilder, Videos) an einen Minderjähri­gen" erhoben. (Drehen wir diesen unfalsifizierbaren Dreck nochmals in den Händen und betrachten ihn etwas genauer: Eine Tomate kann "ver­derben"; ein "verdorbener" Fisch kann Magen und Darm nachhaltig in Aufruhr versetzen, aber wen oder was sollen irgendwelche Bilder und Texte "verderben"?! Sexuelles Phantasieren und Experimentieren "verderben" sicherlich die puritanische Sexualmoral, aber um die ist es so wenig schade wie um Krankheitserreger, die durch Antibiotika verdor­ben werden!) Nun reichten zwei Monate im Gefängnis, um das vormals so entschlossene Mädchen zu zermürben (betrachten Sie doch die hier gezeigten Videos).

Anfang Oktober 2013 wurde der dritte plea deal "angeboten", der erwar­tungsgemäß noch übler für Hunt ausfiel als der vorherige: Dafür, daß sie nicht als Verbrecher verurteilt und nicht als sex offender registriert würde, bekäme sie eine Strafe von vier Monaten Gefängnis bis Ende des Jahres 2013, danach einen zwei Jahre mittels elektronischer Fußfes­sel überwachten Hausarrest, gefolgt von neun Monaten Bewährung. Im Anschluß könne sie die Schließung der Akten und die Löschung der Einträge aus dem Strafregister beantragen, was nach weiteren zehn Bewährungsjahren gnädigerweise auch endgültig der Fall sein könnte.

 

 

Und das alles für eine einvernehmliche Teenagerliebe!

 

Auf diesen deal ließen sich Hunt und ihre Anwältin ein, sicherlich sehr zum Frohlocken des Gerichts und des Staatsanwalts, denn damit war einer der Fälle mit der wohl größten internationalen Bekanntheit und dem bislang breitesten internationalen Protest vom Tisch, ohne je ver­handelt worden zu sein. Wie auf einem YouTube-Video zu sehen ist, wurde eine völlig verängstigte, zerbrochene Kaitlyn Hunt zur Annahme des plea deals wie bereits zu den vorherigen Anhörungen in Hand- und Fußschellen vorgeführt, die ihr erst nach ihrer Unterschrift für den Rück­weg in den Knast abgenommen wurden - diese Demütigung ließ sich das Gericht natürlich nicht entgehen. Und die Mutter ihrer ehemaligen Freundin grinste wie eine blutige Brigitte in die Kamera der Journalisten auf dem Gang: "She is coping" - "Sie gesteht, sie kooperiert". Kunststück, nach Anlegen der Daumenschraube und der Spanischen Stiefel! Hunts Stiefvater konnte nur den Tränen nahe sagen, daß das ganze Verfahren ein solches Unrecht sei und die beiden halt getan hätten, was Jugendliche nun einmal so tun, während ihre Mutter meinte, daß sie Kaitlyns Entscheidung respektieren könne, sie versuche nur, ihre Zukunft zu retten; allerdings wirkte sie dabei etwas unentschlossen, ob sie diesen Schritt wirklich begrüßte, denn in Wirklichkeit ist das Leben ihrer Tochter ja sowieso zerstört. Und sie kündigte nach wie vor kämpferisch an, gegen diese lebenszerstörende Gesetzgebung weiter vorzugehen, damit keine Jugendlichen mehr in eine solch entsetzliche Lage kämen wie Kaitlyn.

 

Führen wir uns doch noch ein paar Auszüge aus dem am 3. 10. 2013 unterschriebenen plea deal zu Gemüte, man bekommt so etwas ja nicht oft zu Gesicht:

 

" (...)

b. Die Angeklagte darf keinen direkten oder indirekten Kontakt, einschließ­lich elektronischen Kontaktes oder Kontakt über Dritte, zum Opfer C. S. haben.

c. Wenn C. S. einen Kontakt mit der Angeklagten in die Wege leitet, darf die Angeklagte in keiner Weise antworten.

d. Die Angeklagte muß zu jeder Zeit einen Mindestabstand von 500 Fuß zu C. S., ihrem Wohnort, ihrem Arbeitsplatz und ihrer Schule einhalten. Wenn die Angeklagte feststellt, daß sie sich innerhalb des 500-Fuß-Radius zu C. S. befindet, muß sie sich sofort aus diesem herausbegeben und einen Abstand von mindestens 500 Fuß einnehmen.

e. Die Angeklagte muß der Durchsuchung respektive Beschlagnahmung ihres Heimes 6, ihres Autos, ihres Telephons und ihres Computers durch ihren Bewäh­rungshelfer (sowie der Polizei auf Antrag des Bewährungshelfers) ohne richter­lichen Beschluß zustimmen.

f. Die Angeklagte muß dem Bewährungshelfer den sofortigen und vollständi­gen Zugang zu ihrem Telephon und ihren Internetverbindungen einschließlich, aber nicht ausschließlich, zu ihren Anruflisten, ihren Textlisten sowie zu ihren Nachrichten, zu den Listen ihres Nachrichten-Sofort-Versandes (= Instant mes­sages) und den betreffenden Nachrichten selber, zu E-Mails, zu den Accounts sozialer Medien, Skype oder vergleichbaren Accounts sowie Zugangsnamen, Nummern und Passwörter für alle Accounts zur Verfügung stellen. Die Ange­klagte darf keine Accounts von anderen Personen benutzen noch andere Perso­nen Accounts, die ihr gehören, verwenden lassen.

g. Die Angeklagte muß 150 Stunden gemeinnützige Arbeit mit einem Mini­mum von 15 Stunden pro Monat leisten, beginnend mit dem Monat nach ihrer Haftentlassung.

h. Die Angeklagte muß sich einer behördlich genehmigten psychologischen Begutachtung sowie einer gegebenenfalls angeordneten Therapie mit Erfolg auf eigene Kosten unterziehen. Die Angeklagte verzichtet auf ihren Anspruch auf Schweigepflicht hinsichtlich aller Aspekte der Begutachtung und Therapie.

i. Die Angeklagte unterwirft sich einer elektronischen (GPS-) Überwachung während des gesamten Zeitraums ihrer Beaufsichtigung, beginnend mit ihrer Haftentlassung.

j. Nach erfolgreicher Beendigung eines Jahres unter behördlicher Aufsicht kann die Angeklagte bei Gericht einen Antrag einreichen, die restliche Beaufsichtigungszeit in eine Bewährungszeit für denselben Zeitraum und unter den­selben Bedingungen umzuwandeln.

k. Während der Bewährungszeit muß die Angeklagte eine Ausgangssperre zwischen 11 Uhr abends und 5 Uhr morgens einhalten.

I. Die Angeklagte darf ihre Bewährung in jeden Bundesstaat, der bereit ist, die Bewährungsaufsicht zu übernehmen, transferieren. Wenn die Angeklagte Florida verläßt, wird die elektronische Überwachung unterbrochen. Wenn die Angeklagte nach Florida zurückkehrt, wird die elektronische Überwachung sofort wiederaufgenommen.

m. Die Angeklagte muß eine Entschädigung an den 'Crimes Compensation Trust Fund' in einer noch festzulegenden Höhe zahlen, weiterhin die Ermitt­lungskosten in einer noch festzulegenden Höhe, die Kosten der Staatsanwalt­schaft ($ 828,00), die Kosten für ihre Inhaftierung sowie die üblichen Gerichts­kosten in Strafprozessen, und zwar in gleichbleibenden Monatsraten, beginnend mit ihrer Haftentlassung. Die Angeklagte bestätigt schriftlich, daß sie gegenwär­tig in der Lage ist, alle bis zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung angefallenen Kosten zu zahlen.

(...)"

 

Es schnürt einem die Kehle zu. Das ist also neben der viermonatigen Gefängnisstrafe ein Teil der "gemäßigten" Bestrafung für ein paar ein­vernehmliche Teenagerküsse und Zärtlichkeiten.

Natürlich ist es als Außenstehender immer leicht, auf einen gewissen Heroismus zu plädieren und zur Standhaftigkeit zu raten, ein Verfahren durchzustehen, gerade wenn ein lebenslanges Märtyrerdasein droht, doch bei diesem Straf- und Auflagenkatalog, aber auch bei der breiten Öffentlichkeit und umfangreichen Unterstützung, die Hunt internatio­nal sowie in ihrem Heimatort hatte, wäre der Prozeß vielleicht doch der bessere Weg gewesen, auch wenn das natürlich eine Wahl zwischen Scylla und Charybdis ist. Denn wegen der Öffentlichkeit wäre es dem Gericht zumindest nicht leichtgefallen, sie zu verurteilen, vor allem aber hätte es nicht im Hinterzimmer statt­finden können, wie in Tausenden anderer Verfahren und sogenannten "verfahrensrechtlichen Einigungen".

 

 

Es gibt aber noch ein weiteres Argument, denn wie bereits erwähnt, ist Hunt auch bei dem momentan "vereinbarten" (das Wort fließt einem nur schwer aus dem Griffel, erpreßt ist passender!) Strafmaß keines­wegs vor langjährigem Gefängnis und nachträglicher sex offender-Regi­strierung sicher. Denn wie diese "erdealten" Bewährungen aussehen, zeigt plastisch der weitgehend parallele Fall der heute 21jährigen Paige Johnson 7, die mittlerweile bereits 15 Monate hinter Gittern schmort. Johnson hatte als 18jährige eine kurze, einvernehmliche Beziehung zu einer 14jährigen Kameradin aus demselben Cheerleader-Team (auch hier scheint der Trainer der Denunziant gewesen zu sein), aber nachdem die Romanze beendet war, zeigten die Eltern des jüngeren Mädchens Johnson an wegen "Verbringung ihrer Tochter über eine Bundesstaats­grenze" (dabei war das gesamte Cheerleader-Team für einen Wettkampf in einen anderen Bundesstaat gereist!). Johnson akzeptierte gleich den ersten plea deal und bekannte sich damit zweier "Vergehen" der Verfüh­rung einer Minderjährigen "schuldig". Auch sie bekam eine Gefäng­nisstrafe mit anschließender Bewährung. Nachdem sie nun elf Monate im Gefängnis geschmort hatte und auch schon ein ganzes Jahr Bewäh­rung erfolgreich hinter sich gebracht hatte, wurde sie trotzdem wie­der ins Gefängnis gesteckt, weil sie ihre Bewährungsauflagen verletzt hätte. Und was war nun diese angebliche Auflagenverletzung? Die Poli­zei hatte Johnsons privaten Computer und ihr Handy durchsucht und dabei ein Photo entdeckt, das Johnson und ihre 17jährige beste Freundin zeigt, wie sie beide der Kamera die Zunge herausstrecken. Dies könne nun laut Gericht - halten Sie sich fest - als Darstellung von Kinderpor­nographie gewertet werden, also wieder ab in den Knast, diesmal aller­dings für drei bis fünf Jahre!

So also sind unsere hyperhochedlen Ami-Herrscher, die die Welt die Menschenrechte lehren wollen ... Und damit drohen ihr möglicherweise doch noch die sex offender-Registrierung und/oder auch lebenslange Psychiatrisierung. Paige Johnson respektive ihre Mutter informierten die Eltern von Hunt über den Fall und rieten wegen der absoluten Willkür von einem plea deal ab, insbesondere bei der Öffentlichkeit und der Unterstützung (auch finanzieller Art über Spenden), die Hunt hatte, Johnson hingegen nicht. So ist wohl auch die gewisse Zwie­spältigkeit von Hunts Mutter auf deren Entscheidung, sich auf den plea deal einzulassen, zu deuten. Denn wenn ein harmloses Zunge-Raus­strecken einer 20jährigen mit einer 17jährigen bereits als "Kinderpornographie" strafbar sein kann, wie soll denn dann überhaupt jemand eine an sich schon schweinische jahrelange Bewährung überstehen, und was hat er von einem solchen Leben denn überhaupt noch? Man kann Kait­lyn Hunt ihren Zusammenbruch nicht verdenken, sicherlich wurde sie in der letzten Gefängniszeit vor dem dritten plea deal mit entsprechenden und nicht unrealistischen Horrorszenarien ihrer weiteren Zukunft konfron­tiert und vermied auch sicher die Einsicht, daß ihr Leben sowieso zer­stört ist; in gewisser Hinsicht ist es aber doch bedauerlich, daß dieser so bekannte und den Richtern und Staatsanwälten aufgrund der breiten Öffentlichkeit so unangenehme Prozeß damit zur grinsenden Genugtu­ung der beamteten Verbrecher unverhandelt beendet wurde.

Wem jetzt wieder einmal ein "Glaubst du das?" durchs Hirn pfeift und der nächsten kognitiven Dissonanzreduktion die Bahn bereitet, der muß sich die Frage gefallen lassen, wie viele Opfer und Beispiele es denn noch geben muß, bevor der reine Hexenwahncharakter der sogenannten Kinderschänderei klar wird? Dieses durch und durch bösartige System, in dem wir im Moment und leider auf unabsehbare Zeit leben müssen, will den ganzen Menschen, und zwar als geprügelten, zerknickten und rück­gratlosen Sklaven. Wir hingegen kämpfen für den ganzen Menschen als aufrechtes, selbstbestimmtes Individuum.

 

Beate Skalée

 

 

PS: Von Kaitlyn Hunt oder Paige Johnson liest man in unseren Medien praktisch nichts. Ein anderer grotesk-grausamer Fall hingegen wurde in allen Medien, sogar auf SPIEGEL-online berichtet: Der sechsjährige (!) Hun­ter Y. wurde wegen "sexueller Belästigung" für zwei Tage vom Schul­unterricht ausgeschlossen, weil er einer Mitschülerin die Hand geküßt hatte; er sei - so die Schulleitung - sogar "Wiederholungstäter", denn er habe das Mädchen auch früher schon einmal auf die Backe geküßt. Als Zusatzstrafe bekomme er einen Eintrag wegen "sexueller Belästigung" in seine Schulakte. Hunter und seine Eltern bestätigen den "Vorfall", die beiden seien nämlich ein Paar, und Hunters Freundin hätte absolut nichts gegen die Zuneigungen des Kleinen, im Gegenteil. Hunter hat sich öffentlich im Fernsehen entschuldigt: "Ich habe etwas Falsches getan, und es tut mir leid." Er werde in Zukunft versuchen, sich zu benehmen. "Ich habe viel Energie. Ich meine, Sechsjährige haben doch eine Menge Energie." Die Eltern stehen völlig hinter dem bedauernswerten Kleinen und sind maßlos empört. Auch fange er jetzt an, zu fragen, was denn Sex überhaupt sei.

Aber warum wird dieser Fall breit berichtet, die zu Tau­senden stattfindenden Fälle einer Kaitlyn Hunt oder Paige Johnson hin­gegen nicht oder nur sehr versteckt, wenn es sich gar nicht mehr vermei­den läßt, weil bereits Information in die Öffentlichkeit gelangt ist und die Leser ansonsten den Glauben an eine bloß kommerzielle Funktion der Presse verlieren könnten? 8 Beim kleinen Hunter war es die Schul­leitung, die ihre ungeheuerliche Strafe erteilte, aber nicht der Polizei­- und Justizapparat der Staatsgewalt. Damit wird der Vorgang gerne als übertriebene Spinnerei eines einzelnen Individuums, nämlich des Rek­tors, abgetan, ganz so, wie insbesondere kleinbürgerliche Deppen das immergleiche "Regietheater", d. h. die Zerstörung überlieferter Theater­stücke und Opern nach festem Schema, als "Überdrehtheit" o. ä. eines (sic) "verrückten Regisseurs" wegschwatzten und das vielleicht immer noch tun; die strukturgleich in unserem Fall dahintersteckende zutiefst bösartige, rein auf Zerstörung des Individuums angelegte Systematik des Staates, wie sie in Hunts/Johnsons Fall überdeutlich wird und deren Grundlage in beiden Fällen das schweinische US-Sexualstrafrecht ist, soll nicht gesehen werden. Denn es geht ja ausschließlich um die plan­mäßige Zerstörung der Sexualität Jugendlicher und in der Folge natür­lich auch der daraus hervorgehenden Erwachsenen bzw. Zombies, und das sollen die Jugendlichen weder in den USA noch in Europa oder sonstwo auf dem US-beherrschten Globus begreifen. Das tun sie aber sehr schnell in einer Atmosphäre der Angstfreiheit, wie an den Hunder­ten von Unterschriften zu erkennen ist, die wir z. B. in kurzer Zeit auf der Frankfurter Buchmesse zur Unterstützung von Kaitlyn Hunt sam­melten. An Zufälle in der Berichterstattung der Massenmedien glauben wir so wenig wie an einen unschuldigen Hitler, wohl aber an dahinter­steckende spin doctors.



Ketzerbriefe

Ketzerbriefe

Bund gegen Anpassung/Ahriman-Verlag


Autorin: Beate Skalée

 

V.i.S.d.P: Bund gegen Anpassung, C. Müller, Postfach 254,0-79002 Freiburg

Spendenkonto: Postgiroamt Karlsruhe, BLZ 66010075, Konto 186435-758, (Bunte Liste; bitte ohne weitere Zusätze)

 

Fußnoten:

 

[1] Siehe grundsätzlich zum lebenszerstörenden US-Sexualstrafrecht und seiner weltweiten Einführung insbesondere das Standardwerk von Max Roth: "Uncle Sam´s Sexualhölle erobert die Welt", AHRIMAN-Verlag, Freiburg 2013, sowie einige Ausgaben der KETZERBRIEFE.

[2] In einigen Quellen wird gesagt, mit diesem "Deal" wäre sie nicht als sex offender registriert gewesen, aber es war mir nicht möglich, den Wortlaut des "Deals" zu finden, denn die meisten dieser Hinterzimmermauscheleien gelangen gar nicht in die Öffentlichkeit.

[3] Hier muß eine besondere Perfidie erwähnt werden: Wie wir nur über Leser der KETZERBRIEFE, die ebenfalls protestiert hatten, herausbekamen, wurden alle per E-Mail gesandten Protestbriefe an den Gouverneur inklusive Namen und Adresse automatisch auf einer Webseite veröffentlicht, was der Protestbriefschreiber aus einer automatisierten Antwort erfuhr; der Veröffentlichung kann nicht widersprochen werden! Aus diesem Grunde raten wir, Protestbriefe möglichst mit der Post zu schicken, da dies eine solche Publikmachung wegen des zusätzlichen Aufwands zumindest etwas erschwert. Wer weiß, wie schnell man sonst als potentieller Kinderschänder-Befürworter oder wegen vergleichbarer hanebüchener Vorwürfe auf diversen Schwarzen Listen registriert wird, oder die Pogromgeilheit biedermännischer, vorauseilend-gehorsamer Nachbarn angestachelt wird, zumindest in den USA.

[4] Auch dazu berichtet Max Roth zahlreiche Fälle.

[5] Allein im Jahr 2011 speicherte/überprüfte die NSA 200 Millionen SMS pro Tag.

[6] Siehe Genaueres bei Max Roth: Auch ein ganzes Haus kann beschlagnahmt werden, falls es als "Tatwerkzeug" gewertet wird, und das wird es beispielsweise, wenn jemand im Haus einen Pornofilm anschaut oder im Haus Bilder auf seinem Computer betrachtet, die der Indizierung unterliegen. Eine wahrlich höhnisch-inquisitorische Betrachtungsweise zur existentiellen Vernichtung der Opfer.

[7] Nachzulesen auf advocate.com.

[8] Zu diesem Vorgang sei nochmals sehr das Editorial aus KB 14 empfohlen.

Links:

Kommentare_

Stories
Ketzerbriefe

Sonderkommandos in Basel

Ein Interview mit Alexander Dorin am 3. Oktober 2015 - einen Tag nach seiner Haftentlassung.  

Akzente
Ketzerbriefe

Auf freiem Fuß

Ein Update des "Ketzerbriefe"-Teams in Sachen Alexander Dorin.  

Akzente
Ketzerbriefe

Unrechtsstaat Schweiz

Das "Ketzerbriefe"-Team meldet sich wieder zu Wort. Diesmal geht es um die neuerliche Verfolgung des Autors Alexander Dorin durch die Schweizer Behörden. Ob zu Recht oder Unrecht, darüber machen Sie sich - geschätze Leserin oder geschätzter Leser - am besten selbst ein Bild.  

Akzente
Ketzerbriefe: Brief Roman Polanski /Update

Polanski revisited

Schon einmal haben die "Ketzerbriefe" über die Hexenjagd auf Roman Polanski berichtet (auch im EVOLVER) - und wären dafür beinahe der Zensur zum Opfer gefallen. Hier berichten sie, wie der Angriff des Unrechtssystems abgewehrt wurde.
 

Stories
Ketzerbriefe

In Uncle Sam's Sexualhölle

Die moderne Inquisition läuft reibungslos - ob in den USA oder in Europa. Im folgenden Gastbeitrag aus den KETZERBRIEFEN geht es um Neuigkeiten im Fall Kaitlyn Hunt, oder: So werden unschuldige Menschen zertreten, ganz wie bei den Hexenprozessen vor zwei und mehr Jahrhunderten.
 

Stories
Ketzerbriefe

Geschichten aus der Anderswelt

Wir vom EVOLVER haben mit Politik bekanntlich nichts am Hut. Weil Alternativmeinungen und -ansichten zum Weltgeschehen jedoch immer spannend sind, übergeben wir das Wort wieder an die Kollegen vom Bund gegen Anpassung.
Dieses Mal dreht sich alles um das "Rätsel" der ISIS.