Stories_Ketzerbriefe: Zuwanderung & Billigarbeit

Wer bietet weniger?

Ein weiterer Rundgang durch das Lissabonner Labyrinth: Die Kollegen von den "Ketzerbriefen" widmen sich in ihrer aktuellen Ausgabe "Molochs Ableger" der EU und deren diktatorischen Plänen. Der EVOLVER bringt einen Auszug daraus - über das Europa der Lohndrückerimporte. Den Rest sollten Sie in dem hervorragenden Heft nachlesen.    09.12.2008

Neben den brisanten staatlichen Kernkompetenzen, die bisher in die nationalen Ressorts "Äußeres", "Verteidigung", "Inneres" und "Justiz" fielen, gibt der Lissabonner Vertrag, auch insoweit über Maastricht/Nizza/Amsterdam hinausgehend, der EU flächendeckende Ge­setzgebungszuständigkeiten in nahezu allen wirtschaftlichen und ver­wandten Fragen: Wirtschaftspolitik, Währung, Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Kartellrecht, Patentrecht, Subventionen für Unternehmen, Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Sozialpolitik, Sozialversicherungsrecht, Einwanderung, Zoll, Landwirtschaft, Fischerei, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, Verkehr, Telekommunikation, Energie, Umwelt, "Entwicklungshilfe", internationaler Handel - der Lissabonner Katalog der wirtschaftlich relevanten EU-Zuständigkeiten erscheint endlos.

Wie oben schon erwähnt, besteht eine Haupttätigkeit der EWG/EU in diesem Bereich bereits seit den 80er Jahren darin, die Überführung von staatlichen Daseinsvorsorge- oder Infrastruktur-Einrichtungen in Privateigentum anzuordnen und zu überwachen. Derartige Einrich­tungen besaßen vor allem die westeuropäischen Staaten bis vor kurzem noch in unvergleichlich größerem Umfang als z. B. der US-amerika­nische Staat, weil sie, anders als dieser, rund 150 Jahre lang alle Hände voll damit zu tun gehabt hatten, ihre durchaus starken jeweiligen Ar­beiterbewegungen niederzuhalten. Sie mußten deshalb als Ventil in den Dampfkessel des Klassenkampfs eine gewisse Grundversorgung der Bevölkerung mit bestimmten elementaren Infrastruktur-Leistungen einbauen. Man mag hier an Bismarcks Einführung einer Kranken- und Altersversicherung und den damit einhergehenden Aufbau eines staat­lichen Krankenhaussystems oder den Parallelvorgang im England der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts denken, oder an die Verstaatlichung von Unternehmen der Kohleförderung, der Strom- und Gasversorgung oder der Eisenbahn in England oder Frankreich zwischen 1945 und 1950. Straßenbahnanbindung, billige staatliche Eisenbahn, staatliche Telefonnetze, Strom- und Wasserversorgung, Notrettungsdienste und Krankenhäuser fielen nicht vom Himmel, sondern waren notgeborene Zugeständnisse eines von den jeweiligen inländischen Großindustriellen beherrschten Staates an eine Arbeiterbewegung, deren Streikwaffe damals noch nicht stumpfgeschlagen war und die bei unverändert fortbestehenden Elendsverhältnissen wie etwa der von Engels überlie­ferten damaligen Lage der englischen Arbeiterklasse irgendwann un­weigerlich nach dem Ganzen gegriffen hätte - sogar mit diesen Zuge­ständnissen brauchte man, um sie daran zu hindern, schließlich doch einen Mussolini, Hitler und Franco.

Wenn die EWG nun, die jahrzehntelang kaum etwas gegen diese von der Arbeiterbewegung erkämpfte staatliche Daseinsvorsorge unter­nommen hatte, seit der Agonie der UdSSR plötzlich sehr rege mit deren Beseitigung, d. h. Privatisierung begann, betrieb sie in der Sache natür­lich nichts anderes als den Ausverkauf von Volksvermögen an private Großkonzerne - denn allein dem jeweiligen Staatsvolk gehörten diese staatlichen Daseinsvorsorge-Betriebe ja. Diese Verschleuderung von Volksvermögen an die Konzerne ist seit Maastricht rapide beschleunigt worden und wird mit Lissabon in ihr Endstadium eintreten.

Als erste Voraussetzung für diese Umwälzung der wirtschaftlichen Rahmenverhältnisse macht der (Maastrichter wie Lissabonner) EG/EU-Vertrag die kapitalistische Wirtschaftsordnung sakrosankt und verbie­tet jede Einschränkung oder gar Abschaffung derselben ("Die Union [...] wirkt auf […] eine [...] wettbewerbsfähige Marktwirtschaft [...] hin" oder: "Die Mitgliedstaaten und die Union handeln im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb"). In Deutschland soll damit die Waffenstillstandslinie zerstört werden, die die Arbeiterklasse und das durch Hitlers Kriegsniederlage in die Defensive geratene und schwer desavouierte Großkapital 1949 in Form der wirtschaftspoliti­schen Neutralität des Grundgesetzes gezogen hatten, das zwar einer­seits das Eigentumsrecht garantiert (Art. 14), es aber andererseits aus­drücklich gestattet, daß "Grund und Boden, Naturschätze und Produkti­onsmittel (…) zum Zwecke der Vergesellschaftung (…) in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden" (Art. 15).

 

Auf dieser Grundlage setzt die EWG/EU sodann zwei Waffen ein, mit der sie die staatliche Daseinsvorsorge in die Zange nimmt und Schritt für Schritt vernichtet.

Die erste dieser Waffen ist die Unzahl der seit Mitte der 80er Jahre ergangenen Brüsseler Richtlinien und Verordnungen, die den Mitgliedstaaten den Ausverkauf ihrer Daseinsvorsorge-Betriebe wie Post, Telefonnetz, Strom- und Gasversorgung, Flughäfen, Häfen, Eisenbahn, produktive Staatsbetriebe, ja partiell selbst der deutschen Landesbanken oder Arbeitsvermittlung vorschreiben. Inzwischen betreibt die Kommission sogar die Privatisierung der Wasserversorgung und medizinischen Notrettungsdienste! Als zweite Waffe erhebt die Kommission des öfteren einfach Klagen vor dem EuGH gegen einzelne Mitgliedstaaten, weil diese durch Staatsbesitz, -restbesitz oder -subventionierung der auf der Brüsseler Ausverkaufsliste stehenden Staatseinrichtungen angeblich gegen den EU-Vertrag verstießen.

Auf diese Weise hob der EuGH vor kurzem etwa das sog. "VW-Gesetz" aus den Angeln, in dem sich das Land Niedersachsen bei der Teilprivatisierung der VW-Werke im Jahr 1960 bestimmte Vorzugsrechte als VW-Anteilseigner vorbehalten hatte, welche fast ein halbes Jahrhundert lang nie als "europarechtswidrig" betrachtet worden waren, nun aber nach einer plötzlichen Kommissionsklage gegen Deutschland vor dem EuGH wegen "Verletzung des EG-Vertrages" ebenfalls auf die Ausverkaufsliste wanderten bzw. im Zuge einer geplanten zweiten Kommissionsklage noch restlos wandern sollen, zum Vorteil z. B. der Familie Porsche. Auf demselben Wege liquidierten Kommission und EuGH arbeitsteilig die letzten Reste von Einflußmöglichkeiten, die sich der französische und portugiesische Staat in von ihnen privatisierten Unternehmen der Energieversorgung (in Gestalt bestimmter Vorzugsaktien, der sog. "golden shares") vorbehalten hatten. Diese über den EuGH durchgesetzten Ausverkaufsaktionen gehören natürlich nur zu den heutzutage notorisch schlechten, aber superteuren staatlichen Theaterinszenierungen, da ja Kommission und EuGH nur Ausschüsse der verklagten nationalen Regierungen sind, die dann auf der Bühne zerknirscht und geschlagen leider auch noch die letzten Reste von Volksvermögen in den Rachen der Monopolkonzerne werfen "müssen".

Die EU ist also auf wirtschaftlichem Gebiet zur Organisatorin eines riesigen Ausverkaufs der Staats-, d. h. Volksvermögen geworden. Sie sorgt so für die Wiederherstellung (jetzt freilich monopol-) kapitalistischer Verhältnisse ohne jeden nennenswerten Einfluß oder auch nur Nachhall der europäischen Arbeiterbewegung, so wie sie in den USA ungebrochen immer bestanden hatten. Für die damit in Reinform hergestellten monopolkapitalistischen Verhältnisse senken Kommission und EuGH sodann - wieder arbeits­teilig, also teils durch Rechtsvorschriften, teils durch Urteile - den Schutz- und Qualitätsstandard, der sich für eine Bevölkerung aus z. B. den Verbraucherschutz-, Produktsicherheits-, Tarifrechts-, Arbeits­schutz-, Berufszulassungs- und ähnlichen Gesetzen ihres eigenen Lan­des ergeben kann, indem sie (wie insbesondere Schachtschneider in seiner Klageschrift gegen Lissabon im einzelnen nachgewiesen hat) immer weitergehend das sog. Bestimmungslandprinzip durch das sog. Herkunftslandprinzip ersetzen.

Das Bestimmungslandprinzip ent­sprach dem ursprünglichen Gedanken der EWG und bedeutet, daß für eine beliebige grenzüberschreitende wirtschaftliche Leistung das Recht des Landes gilt, für das diese Leistung bestimmt ist, und daß dieses Land aus dem EWG/EU-Ausland stammende Leistungen nur nicht schlechter oder restriktiver behandeln darf als aus dem Inland stam­mende (Diskriminierungsverbot). Deutschland durfte z. B. von auslän­dischen Ärzten oder Handwerkern dieselbe Ausbildungsqualifikation verlangen wie von seinen eigenen, ihnen aber unter dieser Vorausset­zung die Berufstätigkeit in Deutschland nicht untersagen, es durfte von einem ausländischen Lebensversicherer dieselben Finanzrücklagen ver­langen wie von einem deutschen, für ein ausländisches Lebensmittel den gleichen Qualitätsstandard wie für ein deutsches, von einem grenzüberschreitend tätigen ausländischen Dienstleister die Einhaltung der gleichen Tarif- und Arbeitsschutzbestimmungen wie von einem deutschen, aber lediglich eben alle diese aus dem Ausland stammen­den, aber in Deutschland erbrachten Wirtschaftsleistungen bei Erfül­lung dieser Voraussetzung nicht anders oder schlechter behandeln als alle entsprechenden innerdeutschen Wirtschaftsleistungen.

Das Her­kunftslandprinzip ist das Gegenteil und bedeutet, daß Deutschland alle diese vom Ausland stammenden, aber für Deutschland bestimmten Wirtschaftsleistungen schon dann zulassen muß, wenn sie nur dem Recht des Herkunftslands entsprechen, selbst wenn das deutsche Recht höhere Anforderungen stellt. Ein grenzüberschreitend tätiger polni­scher Dienstleister bräuchte sich dann z. B. nicht mehr an die deutschen Tarif- oder Arbeitszeitregelungen halten, ein englischer Lebensversi­cherer darf auch mit geringeren Rücklagen als ein deutscher den deut­schen Verbrauchern Versicherungsverträge aufschwatzen, ein bulgari­scher Hersteller kann auch in Deutschland seine Lebensmittel vermark­ten, wenn sie nur bulgarischem, aber nicht notwendig deutschem Le­bensmittelrecht genügen, ein französischer Handwerker auch in Deutschland tätig werden, selbst wenn er eine schlechtere Ausbildung hätte als ein deutscher. Im Grunde wird dadurch der EWG-Grund­gedanke (Nichtdiskriminierung ausländischer Leistungen) gerade auf den Kopf gestellt und, gar nicht so viel anders als im Strafrecht, eine Senkung auf das geringste und schlechteste Schutz- und Qualitätsni­veau herbeigeführt. In anderen Worten, das Großkapital kann EU-weit einheitlich billige, qualitativ schlechte und verbraucherschädigende Waren und Dienstleistungen anbieten, ohne sich länger an nationale Schutzgesetze halten zu müssen.

Damit fehlt ihm eigentlich nur noch eines, und das sind Menschen, Menschen und nochmals Menschen, d. h. eine nie zurückgehende Überzahl von infolge dieser erpreßbaren und billigen Arbeitskräften. Auch auf diesem Gebiet gab Uncle Sam über seinen New Yorker Ge­sangsverein die Linie vor: "Europa braucht 159 Millionen Einwanderer bis 2025" u. ä. lauteten die Propaganda-Schlagzeilen Anfang 2000 von "El País" bis "taz" anläßlich einer entsprechenden UN-Studie *). Eilfertig zollte die EU diesem Propagandatenor Gehorsam: Im selben Jahr orga­nisierte sie eine bis dahin unvorstellbare Hetz- und Boykottkampagne gegen einen eigenen Mitgliedstaat (!), weil seine Bevölkerung eine die Masseneinwanderung ablehnende Partei in die Regierung gewählt hat­te, die FPÖ Haiders. Fünf Jahre später erklärte die Kommission in einer einschlägigen Programmschrift ("Grünbuch") die "geringe Geburtenra­te" in Europa zu einer "Herausforderung für die politische Führung". Die Kommission hatte entdeckt: "Die Europäer haben de facto weniger Kinder, als sie eigentlich möchten." Und als das zweite "wesentliche Instrument, um hier Abhilfe zu schaffen", galt ihr natürlich: "Zuwanderung". Denn eine "wesentliche Priorität" war und ist: "wieder auf den Weg des demographi­schen Wachstums kommen".

Für dieses unverzichtbare Voranschreiten auf dem Weg des Wimmelns könne "eine verstärkte Zuwanderung immer mehr notwendig werden, um den Bedarf an Arbeitskräften zu decken und den Wohlstand Europas zu sichern".

 

Seit Maastricht hatten die Mitgliedstaaten auch die Einwanderungspo­litik (nebst Visumsrecht) komplett an die EU abgegeben. Kein Mitgliedstaat genießt seither mehr die Möglichkeit, den Zuzug von Ausländern in sein Territorium selbst zu bestimmen, insbesondere ihn zu begrenzen. Und wie programmatisch bekräftigt, versaut die EU seit der US/UN-Weisung durch eine Politik der Masseneinwanderung den sonst schon eingetretenen leichten Bevölkerungsrückgang des so übervölkerten Westeuropa, der Natur wie Lohnabhängige hätte aufatmen lassen kön­nen. Schweden etwa zählt inzwischen neben acht Millionen eigener Bür­ger nicht weniger als eine Million legal anwesender Ausländer auf sei­nem bisher noch für seine unverschandelte Natur bekannten Territorium.

Schon im Europa der 15 vor der 2004 vollzogenen Osterweiterung stellte sich dies statistisch wie folgt dar: 1999 betrug das natürliche Be­völkerungswachstum der EU-15 bei einer Gesamtbevölkerung von ca. 372 Mio. nur noch 0,3 Mio. jährlich (4 Mio. Geburten bei 3,7 Mio. Sterbe­fällen) und bewegte sich seit der Jahrtausendwende bei einer durch­schnittlichen Geburtenrate von 1,5 pro Frau auf und unter Null hin, aber die EU - die also ihrer geschundenen Natur und ihren Arbeitslosen ohne jeden Aufwand einfach durch langsame spontane Bevölkerungsre­duktion hätte helfen können - organisierte eine permanente Masseneinwanderung von damals 1,3 Mio. legalen Immigranten pro Jahr, d. h. bei viel geringerer Abwanderung eine Nettoeinwanderung von etwa 1,1 Mio. Personen jährlich. Neuere Zahlen stehen uns nicht zur Verfügung, aber die jährliche Millioneneinwanderung dürfte in der EU-27 weiter gewachsen sein.

Damit nicht genug, heizte die EU allen gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz auch noch die illegale Lohndrücker-Zuwanderung an, indem sie das Schengen-Abkommen unverantwortlich rasch auf so viele Mitgliedstaaten wie möglich ausweitete. Das Schengen-Abkommen sieht die Aufhebung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen und deren Beschränkung nur auf die Außengrenzen der beteiligten Staaten gegen­über Drittstaaten vor. Kann ein Staat seine Außengrenzen aber bekann­termaßen nicht wirksam kontrollieren und hat entsprechend viele illegale Einwanderer, so ergießt sich aus ihm mit seiner Aufnahme in den Schen­gen-Raum natürlich ein illegaler Lohndrückerstrom der Allerärm­sten, -unglücklichsten und -anspruchlosesten in die übrigen Schengen-Staaten.

In dieser Lage befand sich 1998 Italien. Es wurde trotzdem in den Schengen-Raum aufgenommen, worauf sich sofort ein illegaler Immigrantenstrom quer durch Frankreich in Richtung des damals relativ vollbeschäftigten Großbritannien ergoß, was zu dem - aus der Presse bekann­ten - Drama um das Ausländerlager von Sangatte in Nordfrankreich führte. Im nächsten Jahr, 1999, wurde in den Schengen-Raum Griechen­land aufgenommen, das bekanntermaßen eine völlig unkontrollierte Grenze zur Türkei und im Ägäis-Raum besaß und dessen Einwohner damals immerhin zu 8 Prozent aus illegalen Immigranten bestanden, rund 800 000 bei etwa 10 Mio. Gesamtbevölkerung. Ende 2007 wurde dann der Schengen-Raum großzügig auf einen Schwung der neuen östlichen Mit­gliedstaaten ausgedehnt.

Die illegalen Immigranten sind die allerbillig­sten, rechtlosesten und am leichtesten erpreßbaren unter den in den Sub­kontinent geholten Lohndrückern. Aber alle Lohndrücker sind in Wirk­lichkeit der EU willkommen. Wesentliche Priorität: Auf dem Weg des Wimmelns bleiben. Das zerstört zwar die Lebensqualität und kostet die letzten Großtrappen z. B. in Portugal, aber sonst könnten ja die Löhne steigen!

Ketzerbriefe

aus: Ketzerbriefe Nr. 148/149

Bund gegen Anpassung/Ahriman-Verlag


(erschienen Okt./Nov. 2008)

 

Text: Max Roth

 

*) "Bangladesch läßt grüßen: 'Europa braucht 159 Millionen Einwanderer bis 2025'" KB 92, März 2000.

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